Gefühlt tauchen ja täglich Hiobsbotschaften auf, die uns Webseitenbetreibern das Leben zur Hölle machen sollen.
Heute bin ich durch ein Newsletter von e-recht24.de darauf aufmerksam gemacht wurden, dass die Abmahnindustrie wieder Futter bekommen hat, um einen Rundumschlag zu machen.
Was aber ist nun genau los?
Mit seinem Urteil (Az.: 3 O 17493/20) hat am 20.01.2022 das Landgericht München I bestätigt, dass eine sogenannte „Remote-Einbindung von Google Fonts“ rechtswidrig ist.
Was sind Remote-Einbindung, was sind Google Fonts?
Bei einem Webauftritt egal, ob Forum, Newsseite oder Shop werden für die Darstellung Schriften resp. Schriftarten und –familien benötigt. Diese werden als Fonts bezeichnet.
Damit die Webseite auf jedem Endgerät das gleiche Aussehen hat, werden diese Schriften vom Webseitenbetreiber definiert und festgelegt.
Hierbei wird oft auf den Fonts Pool zugegriffen die Google bereitstellt, die sogenannten Google Fonts.
Werden diese Schriften (Fonts) nicht lokal auf dem Server gespeichert, sondern immer wieder erneut durch eine Abfrage direkt bei Google geladen, spricht man von einer Remote-Einbindung.
Was ist jetzt das Problem?
Bei jeder Abfrage der Fonts werden an Google auch Daten übermittelt und genau das ist der Knackpunkt.
Im o.g. Urteil wurde festgelegt, dass die übertragenen Daten (IP-Adresse) sogenannte personenbezogene Daten sind und die Übermittlung dieser eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts nach § 823 Abs. 1 BGB darstellt.
Was sind die Folgen?
Im besagten Urteil wurde der Verklagte dazu verurteilt den Kläger 100,00 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu bezahlen.
Weiterhin wurde festgelegt, dass für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten verhängt wird.
Letztendlich heißt dies im Umkehrschluss, dass jeder Webseitenbetreiber, der Google Fonts remote einbindet auf Grund dieses Urteils zu einer Strafzahlung von 100€ (plus evtl. anfallende Anwaltskosten) „verknackt“ werden kann.
Was kann man dagegen tun?
Mittlerweile gibt es mehrere Seiten auf denen überprüft werden kann, ob Schriften remote nachgeladen werden und somit gegen derzeitiges Recht verstoßen
Falls dies der Fall ist, solltest Du umgehend die remote Einbindung deaktivieren und die Schriften lokal speichern.
Für WordPress gibt es dazu einige Plug-Ins, bei den diversen Forensoftwaren sieht es da eher traurig aus und man muss sich selber ins Zeug legen.
Achtung:
Dies ist kein rechtsverbindlicher Beitrag, sondern lediglich meine Meinung und Kenntnis zur angesprochenen Thematik.
Weitergehende Informationen bekommt ihr beim Rechtsbeistand eurer Wahl oder schaut doch einfach mal auf der Seite vorbei, wo auch ich die wichtigsten Infos gefunden habe.
Quelle: https://www.e-recht24.de/google-fonts-scanner
BTW
Wer sich jetzt fragt, wer denn nun dafür verantwortlich ist, dass durch solche „Rechtsvergehen“ die derzeitige Internet – und Informationskultur immer mehr an den Rand gedrängt wird, sollte sich mit den Bemühungen des sogenannten Datenschutzaktivisten Maximilian „Max“ Schrems auseinandersetzen.
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