Google Fonts Abmahnwelle – Was ist passiert und wie ist der Stand der Dinge?

Viele von uns Podcastern wollen Herr über ihren Content bleiben. Somit vertraut man ungern Plattformen von Dritten, sondern hosten einfach alles selbst.

Genau hier ist aber schon der Punkt erreicht, wo man rechtlich ganz schnell mit einem Bein im Knast steht.

 

Aktuelles Beispiel ist die Google Fonts Abmahnwelle, welche Mitte 2022 auf Grund eines Urteils des LG München (LG München I, Endurteil v. 20.01.2022 – 3 O 17493/20) in Fahrt kam.

Aus diesem Urteil geht folgendes hervor:

 

Leitsätze:

  1. Eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und des Persönlichkeitsrechts stellt es dar, wenn der Inhaber einer Webseite bei Aufruf dieser Webseite durch einen Dritten dessen dynamische IP-Adresse automatisiert und ohne Zustimmung des Dritten an Google weiterleitet. (Rn. 6 – 7) (redaktioneller Leitsatz)
  2. Ein Rechtfertigungsgrund für die Weitergabe einer IP-Adresse liegt nicht vor, da das Angebot von Google Fonts auch genutzt werden kann, ohne dass beim Aufruf der Webseite eine Verbindung zu einem Google-Server hergestellt wird und eine Übertragung der IP-Adresse der Webseitennutzer an Google stattfindet. (Rn. 8) (redaktioneller Leitsatz)

 

 

Somit war also die Grundlage geschaffen Webseitenbetreiber abzumahnen, wenn sie Google Fonts nicht lokal eingebunden haben.

 

Einige Kanzleien machten sich diesen Punkt zu Nutze und fingen mit der Abmahnwelle an.

Das Alles schlug medial solche Wellen, dass in Folge die Staatsanwaltschaft Berlin Hausdurchsuchungen wegen dringenden Verdacht auf versuchten Abmahnbetrug vornahm.

 

Momentan ist das Thema noch nicht vom Tisch, es ist aber etwas ruhiger geworden. Auf jeden Fall solltest Du prüfen, ob auf Deiner Plattform noch Google Fonts über einen externen Server eingebunden werden. Wenn ja, dann ist Handlungsbedarf angesagt!

 

Bei meinen Recherchen zu (u.a.) dieser Thematik bin ich auf die Webseite von Herrn RA Sören Siebert gestoßen.

Dort wird in einem sehr lesenswerten Artikel der zeitliche Ablauf der Abmahnwelle detailliert aufgezeigt. Schau einfach mal rein.

Zudem gibt es dort auch die Möglichkeit Deine Webseite mit dem „Google Font Scanner“ prüfen zu lassen.

In meinem Fall sah das Ergebnis so aus:

Copyright by podential.de

 

Ebenfalls gibt es einen Artikel zum Thema „WordPress als Nutzer DSGVO-konform betreiben“ und noch vieles mehr.

 

Redaktionelle Anmerkung:

Ich werde für diesen Artikel nicht bezahlt, bekomme keine Vergünstigungen, Zuwendungen etc. .

Da ich es aber super finde, dass ein Rechtsanwalt diese geballte Fachwissen kostenfrei zur Verfügung stellt, wollte ich Dir diese Seite nicht vorenthalten.

 

 



Quellen:
LG München I, Endurteil v. 20.01.2022 – 3 O 17493/20
Entwicklung: Google Fonts Abmahnwelle
Achtung Abmahnung: Prüfen Sie jetzt die Einbindung von Google Fonts

Bildnachweis: Bild von rawpixel.com auf Freepik

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