Bundesrat – Whistleblowerschutz wird abgelehnt

Ich überlege jetzt schon eine ganze Weile, wie ich die Einleitung zu diesen Artikel formuliere aber die passenden Worte wollen mir einfach nicht einfallen.

Das mag auch eine Folge der Tatsache sein, dass ich seit der Bekanntgabe der Drucksache 20/23 nur noch den Kopf schüttle.

 

Viele Dinge laufen auf der Welt nicht rund und manche Informationen kommen erst ans Tageslicht, wenn mutige Menschen sich beherzt auf den Weg machen, um Hinweise an die Öffentlichkeit zu bringen.

Diese Menschen werden umgangssprachlich als Whistleblower bezeichnet und einer der bekanntesten aus den letzten Jahren dürfte wohl Edward Snowden sein.

 

 

Um diese Menschen auch in Deutschland zu schützen, wurde vom Deutschen Bundestag das

Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
(Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG)

(Drucksachen 20/3442, 20/3709, 20/4909)

in seiner 77. Sitzung am 16. Dezember 2022 angenommen.

 

Hier heißt es unter anderem:

Mit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, begründet der deutsche Gesetzgeber ein einheitliches Schutzsystem für hinweisgebende Personen, so genannte Whistleblower. Whistleblower leisten einen essentiellen Beitrag für die Gesellschaft, indem Sie auf Missstände und gesetzliche Verstöße im beruflichen Kontext aufmerksam machen.
Nicht selten stoßen sie mit ihren Meldungen gesellschaftliche Debatten an, die zu substantiellen Gesetzesänderungen führen. Für ihren Mut gebührt ihnen Dank und Anerkennung. Um ein möglichst umfangreiches Schutzsystem zu gewährleisten und die Rechtssicherheit für Whistleblower zu erhöhen, wird die Richtlinie über das Unionsrecht hinaus in begrenztem Umfang auch auf nationales Recht erstreckt.

 

Der Bundestag hat also erkannt, dass es Schutz für Menschen geben muss, wenn diese gesellschaftliche Missstände unter Inkaufnahme persönlicher Nachteile aufdecken.

 

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz bedurfte der Zustimmung des Bundesrates.

Die Zustimmungsberatung im Bundesrat wurde heute durchgeführt, mit folgendem Ergebnis:

Der Bundesrat hat in seiner 1030. Sitzung am 10. Februar 2023 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 16. Dezember 2022 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 74 Absatz 2 i. V. m. Absatz 1 Nummer 27 und Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes n i c h t zuzustimmen.

 

 

Das heißt nun im Umkehrschluss, dass dem Bundesrat die Schutzrechte von Whistleblowern egal sind somit aus meiner Sicht die Aufklärung und Veröffentlichung von Unrecht nicht gewünscht ist.

 

 



Quelle: Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
Bildnachweis: Image by Freepik

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