GEMA – Lizenzprogramm für Podcaster

Wie ich im gestrigen Artikel bereits erwähnt habe, ist es gar nicht so einfach Musik in einem Podcast zu verwenden.

 

Urheberrecht spielt dabei eine ganz große Rolle und in Deutschland gibt es da auch noch die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA genannt.

 

Füllt ein Werk in deren Zuständigkeitsbereich, muss bei einer Nutzung dafür eine Lizenzgebühr bezahlt werden.

Damit wir Podcaster es jetzt etwas leichter haben, gibt es auf der Seite der GEMA einen extra Unterbereich für uns:

 

Podcasting – Nutzung von Musik in Podcasts

 

Der sogenannte „GEMA-Tarif für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires im Rahmen von Podcast-Angeboten“ ist dort leider nicht als Klartext aufgeführt, sondern lediglich als PDF verlinkt.

Die Beschreibung erstreckt sich über 5 Seiten und gleich der erste Punkt „Lizenzierungsgegenstand“, in dem „Podcast“ definiert wird, macht mich nicht wirklich glücklich aber ok, da werden sich die Rechtsexperten der GEMA schon sicherlich etwas dabei gedacht haben.

 

Wichtiger ist doch eher der Punkt „II. VERGÜTUNGEN“. Hier wird es interessant, denn in der Übersicht wird aufgelistet, wieviel Geld ich an die GEMA bezahlen darf.

Ausschlaggebend sind dafür:

  • Musikminuten und
  • Abrufzahl des Podcasts / Monat

 

Um eine Vorstellung zu bekommen ein Beispiel:

Verwendest Du in Deinen Episoden bis zu 10 Musikminuten und hast eine Geamtabrufzahl (über alle Episoden) von bis zu 10.000 Abrufen, kosten Dich das monatlich 50€ Lizenzgebühren.

 

Die zugrunde zu legende Anzahl an Musikminuten wird dabei ermittelt als die durchschnittliche Zahl der Musikminuten aller
abrufbaren Episoden des Podcasts, inklusive der für den jeweiligen Monat neu hinzugekommenen.“ *

 

Das ist eine einfache Berechnung und sollte problemlos klappen. Wie definiert man aber nun die Abrufzahlen? Das steht nirgendwo.

 

Eine Stufe weiter geht es, wenn die monatlichen Abrufzahlen (aller Episoden) die magische Grenze von 50.000 übersteigt.

In diesem Fall verlangt die GEMA eine „Beteiligung an den podcastbezogenen Einnahmen *“.

 

Die Vergütung beträgt 15 % der monatlichen podcastbezogenen Einnahmen unter Berücksichtigung des prozentualen Anteils der Werke des GEMA-Repertoires an der Gesamtspieldauer des Podcasts (pro rata temporis). *

 

(Diese 15% gelten aber nicht, wenn man durch die Pauschalabgabe mehr bezahlen müsste.)

 

Die Alarmglocken melden sich gleich wieder, wenn von Einnahmen gesprochen wird. Die Definition der GEMA sieht wie folgt aus:

 

Die podcastbezogenen Einnahmen sind alle mit dem Podcast erzielten Netto-Einnahmen (Brutto-Einnahmen abzüglich der geltenden Mehrwertsteuer). Dies schließt unter anderem Entgelte aus Werbung, Sponsoring, Spenden sowie Tausch-, Kompensations- oder Geschenkgeschäften, Endnutzerentgelte sowie getrennt finanzierte oder berechnete geldwerte Leistungen und Gegenleistungen, wie z.B. Übermittlungs- und Bereitstellungsentgelte, ein. *

 

So weit ist das in der Definition auch ok aber warum werden hier die Einnahmen herangezogen und nicht der Gewinn?

Letztendlich habe ich doch auch Kosten, die für die Produktion des Podcastes anfallen und diese sollten gedeckt werden, im Idealfall wäre ein Gewinn schön.

 

 

Wer sich das Komplettpaket noch einmal in Ruhe anschauen möchte, ich habe in der Quellenangabe sowohl, die entsprechende Seite bei der GEMA, als auch die PDF Übersicht verlinkt.

 

ODER

 

Mach Dir das Leben einfach nicht selber schwer und nutze nur GEMA freie Musik!!

 

 



Quellen: * Nutzung von Musik in Podcasts / GEMA-Tarif für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires im Rahmen von Podcast-Angeboten
Tarif VR-OD 14 (PDF)

Bildnachweis: Image by fxquadro on Freepik

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